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Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften
Bachelor & Master

Schritte ins Lehramtsstudium Sport

Liebe Studieninteressierte,

vielen Dank für Ihr Interesse am Lehramtsstudium Sport an der TU Dortmund. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Links zur Bewerbung und Einschreibung in die Studiengänge.

Schritt 0 – Allgemeine Informationen

Informieren Sie sich über Inhalte, Ziele und Umfang des Studiums.

Schritt 1 – Generelle Zulassungsvoraussetzungen

Überprüfen Sie, ob Sie alle nötigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

An der TU Dortmund sind alle Lehramtsstudiengänge bis auf das Lehramt an Berufskollegs zulassungsbeschränkt, da auf dem Pflichtfach Bildungswissenschaften ein Orts-NC liegt. Eine Bewerbung hierfür ist bis zum 15.07. über das Studierendensekretariat der TU Dortmund erforderlich (siehe unter Bewerbung und Einschreibung). Für das Lehramt an Berufskollegs können Sie sich bis zum 30.09. einschreiben, sofern Sie kein Fach studieren möchten, das mit einem Orts-NC belegt ist (siehe auch: Termine und Fristen).

Nach der Bewerbung wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, indem alle Bewerber*innen nach vorgegebenen Kriterien in einer Rangliste sortiert werden. Erfolgt eine Zulassung im Fach Sport, dann ist die Einschreibung in der im Zulassungsbescheid genannten Frist vorzunehmen. Zu dieser Einschreibung ist u.a. der Nachweis über die studiengangsbezogene Eignung für die Bachelorstudiengänge Sport (Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung) vorzulegen. Da jedoch erfahrungsgemäß nicht alle Bewerber*innen den zugewiesenen Studienplatz annehmen, werden die freien Studienplätze in einem oder mehreren Nachrückverfahren und ggf. Losverfahren vergeben. Es ergeben sich dann jeweils neue Einschreibefristen.

Wichtiger Hinweis:

Die NC-Werte werden nicht vor dem Verfahren festgelegt! Sie sind das Ergebnis der Konkurrenz der BewerberInnen um die Studienplätze und bilden sich in jedem Jahr neu. Aus diesem Grund haben die Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren immer nur eine begrenzte Vorhersagekraft. Die NC-Werte aus den letzten Jahren finden Sie hier.

Das Portal und weitere Informationen zur Online-Bewerbung und zum Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Fächern sowie zur Online-Einschreibung für Fächer mit und ohne Zulassungsbeschränkung an der TU Dortmund finden sich hier.

Für dringende Fragen gibt es die Info-Hotline des Dezernates für Studierendenservice.

Nach bestandener Eignungsprüfung und gegen den Nachweis über die besondere studiengangbezogene Eignung zum Studium in den Lehramtsstudiengängen Sport mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) erhalten die Bewerber*innen für das Fach Sport in einem Lehramtsstudiengang der Schulformen Grundschule, Sonderpädagogik und Berufskolleg eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um den Wert 0,7 auf maximal die Durchschnittsnote 1,0 für das zur vollständigen Studiengangkombination erforderliche Unterrichtsfach, den Lernbereich, die berufliche Fachrichtung oder die sonderpädagogische Fachrichtung sowie die Bildungswissenschaften.
Bewerber*innen für das Fach Sport in einem Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.), die eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um den Wert 0,7 durch den Nachweis über die Eignung zum Sportstudium beantragen wollen, haben dafür bis zum 15.07. Zeit. Die notwendige Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung wird rechtzeitig vor dieser Frist an alle Bewerber*innen, die die Eignungsfeststellung bestanden haben, verschickt.
Bewerber*innen, die ein Lehramt der Schulformen Gymnasium/Gesamtschule oder Haupt-, Real- oder Gesamtschule anstreben erhalten bei bestandener Eignungsprüfung KEINE NC-Bonierung.

Um die Bonierung in Anspruch nehmen zu können, ist der Nachweis über die Eignung zum Sportstudium bei Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz bei dem Studierendensekretariat der TU Dortmund bis spätestens zur Bewerbungsfrist am 15.07. (Änderungen bleibn vorbehalten) einzureichen (siehe www.tu-dortmund.de/bewerbung und www.tu-dortmund.de/einschreibung).

Bitte denken Sie daran, dass Sie den Nachweis über die Eignung zum Studienfach Sport erst ausgehändigt bekommen, wenn dem Sportinstitut alle dafür erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für Studierende der TU Dortmund, die zum Fach Sport wechseln möchten UND bereits in einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben sind.

Schritt 2 – Eignungsprüfung

Vor Beginn des Lehramtsstudiums muss die Eignungsprüfung erfolgreich absolviert werden.

Die Eignungsprüfung im Fach Sport findet am Institut für Sport und Sportwissenschaft der TU Dortmund einmal im Jahr jeweils im Sommersemester statt.

Die nächste Eignungsprüfung wird voraussichtlich im Juni 2026 stattfinden. Nähere Informationen folgen.

Die Fachschaft Sport wird im Vorfeld intensive Vorbereitungstage anbieten. Auch hier folgen nähere Informationen.

Bei Rückfragen zu der Eignungsprüfung und den Übungstagen können Sie ebenfalls Kontakt zur Fachschaft über Instagram oder alternativ per E-Mail hannah.strotmanntu-dortmundde aufnehmen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Emailadresse eignungspruefung.issw.fk16tu-dortmund.de zur Verfügung.

Die Leistungsanforderungen der Eignungsprüfung Sport-Lehramt an der TU Dortmund sind ab sofort hier zu finden.

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn die*der Bewerber*in in mindestens 7 der 8 Einzeldisziplinen (Schlagwurf, Hochsprung, Ausdauerlauf, Boden, Reck, Pferd, Sportspiel Technik, Sportspiel Taktik) die Leistungsanforderungen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen können nicht durch überdurchschnittliche Leistungen in anderen Sportarten oder Disziplinen ausgeglichen werden. Eine Sportart wird als bestanden gewertet, wenn alle Teilbereiche mit bestanden bewertet sind. Die genannten Leistungsanforderungen sind Mindeststandards.

Hinweis: Die Anforderungen der Eignungsprüfung Sport wurden im letzten Jahr neu ausgelegt. In diesem Zuge wurde entschieden, dass der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (der DLRG/ des DRK/dsv) in Silber nicht mehr Teil der Eignungsprüfung ist. Stattdessen muss das Rettungsschwimmabzeichen ab sofort während des Studiums nachgewiesen werden.

Die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung für die Lehrämter „Gymnasien und Gesamtschulen“ (GyGe), „Berufskollegs“ (BK) und „Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“ (HRSGe) berechtigt auch für die Bewerbung für das “Lehramt an Grundschulen“ (G) und „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“ (SP). Umgekehrt gilt dies nicht: Bei einem Studiengangwechsel vom Lehramt G oder SP zu einem der Lehrämter GyGe, BK oder HRGe muss die Eignungsprüfung für diese Studiengänge erfolgreich absolviert werden.

Nachweis über die Sporttauglichkeit

 

Nachweise über die Eignung zum Studium in den Studiengängen Sport, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, können anerkannt werden, wenn die Prüfungsleistungen mit den Anforderungen des Sportinstituts der TU Dortmund vergleichbar sind. In Nordrhein-Westfalen trifft dies auf die Eignungsprüfungen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Ruhr-Universität Bochum zu. Die Anerkennung von erfolgreich bestandenen Eignungsprüfungen aus anderen Bundesländern erfolgt nach einer Einzelfallprüfung durch die Ansprechpartner für die Eignungsprüfung an der TU Dortmund. Bitte melden Sie sich hierfür per Email. Aus der Email sollte hervorgehen, für welche Lehramtsform Sie sich an der TU Dortmund bewerben möchten und wie die Anforderungen der zu prüfenden Universität lauten (z.B. anhand eines Links zu den aktuellen Prüfungsvoraussetzungen der jeweiligen Universitäten). Erst mit diesen Informationen kann eine individuelle Überprüfung erfolgen.  Zur Beantragung der Anerkennung ist lediglich der Nachweis über die Eignung zum Studium in den Studiengängen Sport der anderen Hochschulen in Kopie mit dem unten stehenden ausgefüllten Anmeldeformular bis spätestens zum 14.08. per Post im Sportinstitut der TU Dortmund oder per E-Mail an die Eignungskommission einzureichen. Danach erfolgt eine Rückmeldung, ob die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung einer anderen Universität in Dortmund anerkannt wird. Es werden nur Ersatznachweise berücksichtigt, die nicht älter als 3 Jahre sind!

Machen Bewerber*innen glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder (≥ 6 Monate) oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage sind, die Eignungsprüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist abzulegen, so legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Eignungsprüfung erbracht wird. Als Nachweis muss dem/der Bewerber*in dazu von der zuständigen Behörde ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt worden sein. Bei Zweifeln soll die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender beteiligt  werden. Die Ansprechperson am Institut für Sport und Sportwissenschaft ist hierfür Dr. Niklas Joisten.
Die erste Kontaktaufnahme mit Herr Walzik sowie der Antrag auf Nachteilsausgleich müssen bis spätestens 12 Wochen vor dem Termin der Sporteignungsprüfung erfolgen.

Folgende universitätsübergreifende Seiten bieten weitere Informationen sowie Ansprechpersonen für die Belange unterschiedlicher Personengruppen:
• DoBuS als zentrale Einrichtung für Studieninteressierte sowie Studierende mit Behinderung
• Die Stabsstelle für Chancengleichheit, Familie und Vielfalt zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit

Kommissionsmitglieder der Eignungsprüfung und somit auch Ansprechpartner*innen für Fragen sind:

Prof. Dr. Dr. Philipp Zimmer

Dr. Marcus Schmidt

Marie Kupjetz

Schritt 3 – Bewerbung und Einschreibung

Alle Informationen zur Bewerbung und Einchreibung in das Lehramtsstudium finden Sie hier.

Schritt 4 – Orientierungsphase im Fach Sport

Nach der Einschreibung ist die Orientierungsphase (O-Phase) im Fach Sport ein Pflichttermin für alle Studienanfänger*innen! Sie findet immer an einem Tag in der letzten Woche vor Vorlesungsbeginn statt.

Ziele und Inhalte der O-Phase:

  • Ausführliche Studieninformationen mit praktischen Tipps
  • Individuelle Beratungen sowie Stundenplanungen für das 1. Semester
  • Kennenlernen anderer Erstsemester, der Fachschaft, der Lehrpersonen und des Sportinstituts
  • Bewegungs- und Sportaktivitäten
  • Berufsbiografische Reflexionen

Hierzu werden alle eingeschriebenen Erstsemester persönlich eingeladen und erhalten auf diesem Wege genauere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung. Studierende, die sich aufgrund eines Studiengangs-, Studienfachs- oder -ortswechsels im Rahmen des Dortmunder Modellversuchs immatrikuliert haben, nehmen bitte Kontakt mit dem Studienfachberater Sport, Jürgen Swoboda, auf.

 

Die Betreuung der Studierenden im weiteren Studienverlauf hat am Institut für Sport und Sportwissenschaft einen hohen Stellenwert:

  • Bereits während der O-Phase werden allen Studierenden ei*en feste*r Mentor*in zugeordnet, der/die als Ansprechperson für Fragen der Studien- und Prüfungsorganisation über die ersten Semester hinweg zur Verfügung steht.
  • Hinzu kommen im 1. oder 2. Semester Tutoriengruppen im Zusammenhang mit dem 2. Teil der Veranstaltung „Einführung in das Studium Sport und wissenschaftliche Arbeitstechniken“, in der die Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitsweisen im Fach Sport gelegt werden.
  • Während des gesamten Studiums bieten Tutor*innen in den sog. Grundlagenkursen eine gezielte Vorbereitung auf die sportpraktische Prüfung in den einzelnen Sportarten und Bewegungsfelder an.
  • Die Studienfachberatung sowie alle Lehrpersonen des Dortmunder Sportinstituts stehen jeweils mit Sprechzeiten bzw. Terminen nach Vereinbarung für spezielle Beratungen und Informationen zur Verfügung.

Alle Betreuungsangebote dienen zudem dem Austausch und Zusammenhalt zwischen den Studierenden und sollen die Studienmotivation sowie emotionale Verankerung und Identifikation mit dem Sportinstitut fördern!