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Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften
Formalitäten

Eignungsprüfung Sport

Die Eignungsprüfung im Fach Sport findet am Institut für Sport und Sportwissenschaft der TU Dortmund einmal im Jahr jeweils im Sommersemester statt.

Die Eignungsprüfung findet am 19.06.2023 statt. Die Anmeldung  wird ab dem 01.03.2023 bis 28.05.2023 auf dieser Webseite möglich sein. Es wird kein Alternativtermin angeboten.

Die Fachschaft Sport organisiert am 20. & 21.05.2023 intensive Vorbereitungstage für die diesjährige Eignungsprüfung. Interessierte wenden sich bitte an Jannis Hammelstein (jannis.hammelsteintu-dortmundde) und Lee Nordmeier (lee.nordmeiertu-dortmundde) für weitere Informationen und zur Anmeldung.

Die Leistungsanforderungen der Eignungsprüfung Sport an der TU Dortmund werden nach Bachelor-Lehramtsstudiengängen unterschieden:

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn alle vier Sportarten bestanden sind. Eine Sportart wird als bestanden gewertet, wenn alle Teilbereiche mit bestanden bewertet sind. Die genannten Leistungsanforderungen sind Mindeststandards. Nicht ausreichende Leistungen können nicht durch überdurchschnittliche Leistungen in anderen Sportarten oder Disziplinen ausgeglichen werden.

Die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung für die Lehrämter „Gymnasien und Gesamtschulen“ (GyGe), „Berufskollegs“ (BK) und „Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“ (HRSGe) berechtigt auch für die Bewerbung für das “Lehramt an Grundschulen“ (G) und „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“ (SP). Umgekehrt gilt dies nicht: Bei einem Studiengangwechsel vom Lehramt G oder SP zu einem der Lehrämter GyGe, BK oder HRGe muss die Eignungsprüfung für diese Studiengänge erfolgreich absolviert werden.

Nachweis über die Sporttauglichkeit

Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs: Machen Bewerber*innen glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage sind, die Eignungsprüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist abzulegen, so legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Eignungsprüfung erbracht wird. Als Nachweis muss dem/der Bewerber*in dazu von der zuständigen Behörde ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt worden sein. Bei Zweifeln soll die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender beteiligt  werden. Die Ansprechperson am Institut für Sport und Sportwissenschaft ist hierfür Herr Dr. Niklas Joisten.
Die erste Kontaktaufnahme mit Herr Dr. Joisten sowie der Antrag auf Nachteilsausgleich müssen bis spätestens einen Monat vor dem Termin der Sporteignungsprüfung erfolgen.

Folgende universitätsübergreifende Seiten bieten weitere Informationen sowie Ansprechpersonen für die Belange unterschiedlicher Personengruppen:
DoBuS als zentrale Einrichtung für Studieninteressierte sowie Studierende mit Behinderung
• Die Stabsstelle für Chancengleichheit, Familie und Vielfalt zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit

 

Anerkennung von Eignungsprüfungen anderer Universitäten

Nachweise über die Eignung zum Studium in den Studiengängen Sport, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, können anerkannt werden, wenn die Prüfungsleistungen mit den Anforderungen des Sportinstituts der TU Dortmund vergleichbar sind. In Nordrhein-Westfalen trifft dies auf die Eignungsprüfungen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Ruhr-Universität Bochum zu. Die Anerkennung von erfolgreich bestandenen Eignungsprüfungen aus anderen Bundesländern erfolgt nach einer Einzelfallprüfung durch die Ansprechpartner für die Eignungsprüfung an der TU Dortmund. Bitte melden Sie sich hierfür per Email. Aus der Email sollte hervorgehen, für welche Lehramtsform Sie sich an der TU Dortmund bewerben möchten und wie die Anforderungen der zu prüfenden Universität lauten (z.B. anhand eines Links zu den aktuellen Prüfungsvoraussetzungen der jeweiligen Universitäten). Erst mit diesen Informationen kann eine individuelle Überprüfung erfolgen. War das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber nicht Bestandteil der anerkannten Eignungsprüfung, dann ist der Nachweis der DLRG oder des DRK und der Erste-Hilfe-Nachweis (Umfang: Mindestens neun Unterrichtseinheiten), deren Erwerb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf, sowie die sportärztliche Untersuchung nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (siehe oben; bei Vorlage nicht älter als 12 Monate) vor Beginn des Studiums im Sportsekretariat vorzulegen. Zur Beantragung der Anerkennung ist lediglich der Nachweis über die Eignung zum Studium in den Studiengängen Sport der anderen Hochschulen in Kopie mit dem unten stehenden ausgefüllten Anmeldeformular bis spätestens zum 14.08. per Post im Sportinstitut der TU Dortmund einzureichen. Danach erfolgt eine Rückmeldung, ob die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung einer anderen Universität in Dortmund anerkannt wird. Es werden nur Ersatznachweise berücksichtigt, die nicht älter als 3 Jahre sind!

Kommission der Eignungsprüfung

Kommissionsmitglieder der Eignungsprüfung und somit auch Ansprechpartner für Fragen sind:

Prof. Dr. Dr. Philipp Zimmer

Marit Lea Schlagheck

Dr. Marcus Schmidt