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Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften
Formalitäten

Eignungsprüfung Sport

Die Eignungsprüfung im Fach Sport findet am Institut für Sport und Sportwissenschaft der TU Dortmund einmal im Jahr jeweils im Sommersemester statt.

Die nächste Eignungsprüfung findet am 11.06.2024 statt. Eine Anmeldung ist bis zum 21.05.2024 möglich. Zur Anmeldung gelangen Sie über diesen Link.

Die Fachschaft Sport wird am 11. und 12. Mai 2024 (Sa 10-16 Uhr, So 10-14 Uhr) intensive Vorbereitungstage anbieten. Interessierte wenden sich bitte an Lee Nordmeier (lee.nordmeiertu-dortmundde) für weitere Informationen und zur Anmeldung.

Die Leistungsanforderungen der Eignungsprüfung Sport an der TU Dortmund werden nach Bachelor-Lehramtsstudiengängen unterschieden:

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn die*der Bewerber*in in mindestens 7 der 8 Einzeldisziplinen (Schlagwurf, Hochsprung, Ausdauerlauf, Boden, Reck, Pferd, Sportspiel Technik, Sportspiel Taktik) die Leistungsanforderungen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen können nicht durch überdurchschnittliche Leistungen in anderen Sportarten oder Disziplinen ausgeglichen werden. Eine Sportart wird als bestanden gewertet, wenn alle Teilbereiche mit bestanden bewertet sind. Die genannten Leistungsanforderungen sind Mindeststandards.

Hinweis: Die Anforderungen der Eignungsprüfung Sport wurden in diesem Jahr neu ausgelegt. In diesem Zuge wurde entschieden, dass der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (der DLRG/ des DRK) in Silber nicht mehr Teil der Eignungsprüfung ist. Stattdessen kann das Rettungsschwimmabzeichen ab sofort während des Studiums nachgewiesen werden.

Die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung für die Lehrämter „Gymnasien und Gesamtschulen“ (GyGe), „Berufskollegs“ (BK) und „Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen“ (HRSGe) berechtigt auch für die Bewerbung für das “Lehramt an Grundschulen“ (G) und „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“ (SP). Umgekehrt gilt dies nicht: Bei einem Studiengangwechsel vom Lehramt G oder SP zu einem der Lehrämter GyGe, BK oder HRGe muss die Eignungsprüfung für diese Studiengänge erfolgreich absolviert werden.

Nachweis über die Sporttauglichkeit

 

Anerkennung von Eignungsprüfungen anderer Universitäten

Nachweise über die Eignung zum Studium in den Studiengängen Sport, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, können anerkannt werden, wenn die Prüfungsleistungen mit den Anforderungen des Sportinstituts der TU Dortmund vergleichbar sind. In Nordrhein-Westfalen trifft dies auf die Eignungsprüfungen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Ruhr-Universität Bochum zu. Die Anerkennung von erfolgreich bestandenen Eignungsprüfungen aus anderen Bundesländern erfolgt nach einer Einzelfallprüfung durch die Ansprechpartner für die Eignungsprüfung an der TU Dortmund. Bitte melden Sie sich hierfür per Email. Aus der Email sollte hervorgehen, für welche Lehramtsform Sie sich an der TU Dortmund bewerben möchten und wie die Anforderungen der zu prüfenden Universität lauten (z.B. anhand eines Links zu den aktuellen Prüfungsvoraussetzungen der jeweiligen Universitäten). Erst mit diesen Informationen kann eine individuelle Überprüfung erfolgen.  Zur Beantragung der Anerkennung ist lediglich der Nachweis über die Eignung zum Studium in den Studiengängen Sport der anderen Hochschulen in Kopie mit dem unten stehenden ausgefüllten Anmeldeformular bis spätestens zum 14.08. per Post im Sportinstitut der TU Dortmund oder per E-Mail an die Eignungskommission einzureichen. Danach erfolgt eine Rückmeldung, ob die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung einer anderen Universität in Dortmund anerkannt wird. Es werden nur Ersatznachweise berücksichtigt, die nicht älter als 3 Jahre sind!

 

Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs:

Machen Bewerber*innen glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder (≥ 6 Monate) oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage sind, die Eignungsprüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist abzulegen, so legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Eignungsprüfung erbracht wird. Als Nachweis muss dem/der Bewerber*in dazu von der zuständigen Behörde ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt worden sein. Bei Zweifeln soll die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender beteiligt  werden. Die Ansprechperson am Institut für Sport und Sportwissenschaft ist hierfür Herr David Walzik.
Die erste Kontaktaufnahme mit Herr Walzik sowie der Antrag auf Nachteilsausgleich müssen bis spätestens 6 Wochen vor dem Termin der Sporteignungsprüfung erfolgen.

Folgende universitätsübergreifende Seiten bieten weitere Informationen sowie Ansprechpersonen für die Belange unterschiedlicher Personengruppen:
• DoBuS als zentrale Einrichtung für Studieninteressierte sowie Studierende mit Behinderung
• Die Stabsstelle für Chancengleichheit, Familie und Vielfalt zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit

Kommission der Eignungsprüfung

Kommissionsmitglieder der Eignungsprüfung und somit auch Ansprechpartner für Fragen sind:

Prof. Dr. Dr. Philipp Zimmer

Dr. Marit Lea Schlagheck

Dr. Marcus Schmidt