Informationen zu Prüfungen
1) Prüfungsanmeldungen im BOSS
BA- und MA-Studierende müssen sich zu allen Prüfungen (Teilleistungen und Modulprüfungen) im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem BOSS anmelden. Ohne BOSS-Anmeldung ist das Absolvieren einer Prüfung nicht möglich!
Für die BOSS-Anmeldung gelten in jedem Jahr folgende Anmeldefristen:
Wintersemester: 1.1. bis 15.1.
Sommersemester: 1.6. bis 15.6.
Wichtige Hinweise:
- Die im BOSS angegebenen Prüfungstermine entsprechen in der Regel nicht den tatsächlichen Prüfungsterminen, sondern markieren nur den Beginn eines Prüfungszeitraumes. Die konkreten Prüfungstermine werden jedes Semester rechtzeitig vor der BOSS-Anmeldung auf der Sporthomepage veröffentlicht! (siehe Regeln für die Prüfungsanmeldung und -dokumentation)
Ausnahme: Für die mündlichen Prüfungen in den Modulen B, F, J, K und L (STO 2016) sowie II.A, II.D, II.E, II.F und II.G (STO 2023) können die konkreten Termine für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in erst nach Ablauf der BOSS-Anmeldefrist festgelegt und veröffentlicht werden. - Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden, die in dem jeweiligen Modul Lehrveranstaltungen anbieten! Sie sind damit auch Ansprechpartner*innen für inhaltliche Fragen zu den Prüfungen. Zu beachten ist, dass für die meisten Prüfungen neben der BOSS-Anmeldung auch noch eine persönliche Prüfungsanmeldung bei dem/der Prüfenden verpflichtend erforderlich ist.
- Es besteht ein Recht auf Prüfungseinsicht. Diese erfolgt nach Ankündigung oder in Absprache mit dem/der Prüfenden.
2) Regeln zur Prüfungsanmeldung, -abmeldung und -dokumentation
Folgende Regeln sind bei allen Prüfungsmeldungen im BOSS zu beachten:
- Da sich kurzfristige Änderungen bei den Prüfungsterminen ergeben können (z.B. Uhrzeiten oder zusätzliche Prüfungstage), müssen sich alle Kandidat*innen über die Homepage des Sportinstituts bzw. die Info-Vitrine im Foyer regelmäßig informieren!
- Sollten individuelle Probleme bei der BOSS-Anmeldung auftreten, so ist zur Ursachenanalyse Kontakt mit dem Team 5 der Prüfungsverwaltung per Email aufzunehmen.
- Empfehlung: Nach der abgeschlossenen Prüfungsanmeldung im BOSS sollte die Übersicht über alle angemeldeten Prüfungen abgespeichert oder ausgedruckt werden!
- Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ist bei mündlichen und sportpraktischen Prüfungen bis zu einer Woche vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung, bei schriftlichen Prüfungen bis zu einem Tag vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung möglich. Die oder der Studierende gilt dann nicht zu der Prüfung angemeldet.
- Die Abmeldung von einer mündlichen oder einer sportpraktischen Prüfung ist dem Team 5 der Prüfungsverwaltung per E-Mail mitzuteilen. Die Abmeldung von einer (sportpraktischen oder sportwissenschaftlichen) Klausur kann von den Studierenden selbst direkt im BOSS vorgenommen werden. In allen Fällen ist der/die Prüfer*in unbedingt in Kenntnis zu setzen!
- Bei einer kurzfristigen Abmeldung aus Krankheitsgründen ist ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich (innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstermin) im Original beim Team 5 der Prüfungsverwaltung und in Kopie bei dem/der Erstprüfer*in einzureichen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Abmeldung ist dem/der Prüfer*in rechtzeitig vor der Prüfung per Email mitzuteilen.
- Es werden keine Ersatz- oder Tauschtermine angeboten. Bei Abmeldung oder Nichtbestehen kann die Prüfung erst wieder im nächsten Prüfungszeitraum wiederholt werden.
- Nach Abmeldungen oder Nichtbestehen einer Prüfung muss sich für die nächste Prüfung wieder im BOSS angemeldet werden.
- Die Prüfungsergebnisse werden von den Prüfer*innen sowohl in den Info-Vitrinen im 1. Stock des Sportinstituts als auch auf der Homepage des Sportinstituts bekannt gegeben. Zudem tragen sie die Ergebnisse in das Studienbuch und im BOSS ein. Der/Die Prüfungskandidat*in überprüft die Noteneingabe im BOSS und meldet sich ggf. bei Abweichungen bei dem/der Prüfer*in.
Müssen Prüfungsergebnisse wegen der Erstellung des Bachelor- oder Master-Zeugnisses am Ende des Studiums möglichst zeitnah zur Prüfung im BOSS eingetragen werden, dann teilt dies der/die Prüfungskandidat*in dem/der Prüfer*in schriftlich mit.
3) Prüfungstermine
Die Prüfungstermine den Studiengebieten I bis III für das Wintersemester 2024/25 sind nun online:
Studiengebiet I: Sportpraktische Prüfungen und Klausuren
Studiengebiet II-III: Mündliche Prüfungen, Klausuren, wissenschaftl. Hausarbeiten, Projektpräsentationen etc.
Speziell Modul B / IIA: Prüfungstermine Modul B / IIA (WiSe 24-25)
Hinweis auf die Übungswochenenden zur Vorbereitung auf die sportpraktischen Prüfungen:
In der folgenden Datei ist dargestellt, welche Zeitfenster und Hallen für das freie Üben in den einzelnen Sportarten-Seminare am vorletzten und letzten Wochenende in der Vorlesungszeit genutzt werden können: Übungswochenenden Wintersemester 2024/25
4) Dokumente
5) Ansprechpartner*innen für allgemeine prüfungsorganisatorische Fragen
Ansprechpartner*innen | Email-Adresse |
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Hinweis: Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden, die in dem jeweiligen Modul Lehrveranstaltungen anbieten! Sie sind damit auch Ansprechpartner*innen für inhaltliche Fragen zu den Prüfungen. Die Sprechzeiten sowie weitere Informationen zu den Prüfer*innen finden Sie hier.
Prüfungen nach STO 2023
Infomationen zu den Prüfungsbestimmungen im Bachelor- und Masterstudium gemäß STO 2023
Prüfungen nach LABG 2016
Infomationen zu den Prüfungsbestimmungen im Bachelor- und Masterstudium gemäß LABG 2016
Prüfungen nach LABG 2009
Für mehr Infos wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Ansprechpartner Jürgen Swoboda.
Abschlussarbeiten im Fach Sport
Grundsätzlich können alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Professor*innen eine Bachelor-Arbeit betreuen. Für die Betreuung einer Master-Arbeit kommen als Erstprüfer nur die Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen, die bereits den akademischen Grad des Doktors erreicht haben, in Frage.