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Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften
STO 2023, 2016 & 2009

Informationen zu Prüfungen

1) Prüfungsanmeldungen im BOSS

BA- und MA-Studierende müssen sich zu allen Prüfungen (Teilleistungen und Modulprüfungen) im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem BOSS anmelden. Ohne BOSS-Anmeldung ist das Absolvieren einer Prüfung nicht möglich!

Für die BOSS-Anmeldung gelten in jedem Jahr folgende Anmeldefristen:

Wintersemester: 1.1. bis 15.1.
Sommersemester: 1.6. bis 15.6.

Wichtige Hinweise:

  1. Die im BOSS angegebenen Prüfungstermine entsprechen in der Regel nicht den tatsächlichen Prüfungsterminen, sondern markieren nur den Beginn eines Prüfungszeitraumes. Die konkreten Prüfungstermine werden jedes Semester rechtzeitig vor der BOSS-Anmeldung auf der Sporthomepage veröffentlicht!
    Ausnahme: Für die mündlichen Prüfungen in den Modulen B, F, J, K und L (STO 2016) sowie II.A, II.D, II.F und II.G (STO 2023) können die konkreten Termine für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in erst nach Ablauf der BOSS-Anmeldefrist festgelegt und veröffentlicht werden.
  2. Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden, die in dem jeweiligen Modul Lehrveranstaltungen anbieten! Sie sind damit auch Ansprechpartner*innen für inhaltliche Fragen zu den Prüfungen. Zu beachten ist, dass für die meisten Prüfungen neben der BOSS-Anmeldung auch noch eine persönliche Prüfungsanmeldung bei dem/der Prüfenden verpflichtend erforderlich ist.
  3. Es besteht ein Recht auf Prüfungseinsicht. Diese erfolgt nach Ankündigung oder in Absprache mit dem/der Prüfenden.

2) Regeln zur Prüfungsanmeldung, -abmeldung und -dokumentation

Folgende Regeln sind bei allen Prüfungsmeldungen im BOSS zu beachten:

  • Da sich kurzfristige Änderungen bei den Prüfungsterminen ergeben können (z.B. Uhrzeiten oder zusätzliche Prüfungstage), müssen sich alle Kandidat*innen über die Homepage des Sportinstituts bzw. die Info-Vitrine im Foyer regelmäßig informieren!
  • Sollten individuelle Probleme bei der BOSS-Anmeldung auftreten, so ist zur Ursachenanalyse Kontakt mit dem Team 5 der Prüfungsverwaltung per Email aufzunehmen.
  • Empfehlung: Nach der abgeschlossenen Prüfungsanmeldung im BOSS sollte die Übersicht über alle angemeldeten Prüfungen abgespeichert oder ausgedruckt werden!
  • Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ist bei mündlichen und sportpraktischen Prüfungen sowie Projektpräsentationen bis zu einer Woche vor dem Prüfungsdatum, bei schriftlichen Prüfungen bis zu einem Tag vor dem Prüfungsdatum möglich. Die oder der Studierende gilt dann nicht zu der Prüfung angemeldet.
  • In der Regel können Studierende die fristgerechte Abmeldung über BOSS selbst durchführen. Bitte warten Sie dabei grundsätzlich auf die Bestätigung der Abmeldung (rechte Spalte „Status“) und informieren Sie unbedingt den/die Prüfer*in! Sollte eine Online-Abmeldung nicht möglich sein, nutzen Sie bitte das pdf-Abmeldeformular und schicken Sie dieses mit der Unterschrift des/der Prüfers*in per Scan als E-Mailanhang an die Prüfungsverwaltung für das Lehramt.
  • Bei einer kurzfristigen Abmeldung aus Krankheitsgründen ist ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich (innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstermin) im Original beim Team 5 der Prüfungsverwaltung und in Kopie bei dem/der Erstprüfer*in einzureichen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Abmeldung ist dem/der Prüfer*in rechtzeitig vor der Prüfung per Email mitzuteilen.
  • Es werden keine Ersatz- oder Tauschtermine angeboten. Bei Abmeldung oder Nichtbestehen kann die Prüfung erst wieder im nächsten Prüfungszeitraum wiederholt werden.
  • Nach Abmeldungen oder Nichtbestehen einer Prüfung muss sich für die nächste Prüfung wieder im BOSS angemeldet werden.
  • Die Prüfungsergebnisse werden von den Prüfer*innen im BOSS ein. Der/Die Prüfungskandidat*in überprüft die Noteneingabe im BOSS und meldet sich ggf. bei Abweichungen bei dem/der Prüfer*in.

Müssen Prüfungsergebnisse wegen der Erstellung des Bachelor- oder Master-Zeugnisses am Ende des Studiums möglichst zeitnah zur Prüfung im BOSS eingetragen werden, dann teilt dies der/die Prüfungskandidat*in dem/der Prüfer*in schriftlich mit.

3) Prüfungstermine

Die Prüfungstermine den Studiengebieten I bis III für das Wintersemester 2024/25 sind nun online:

Studiengebiet I: Sportpraktische Prüfungen und Klausuren

Studiengebiet II-III: Mündliche Prüfungen, Klausuren, wissenschaftl. Hausarbeiten, Projektpräsentationen etc.

Speziell Modul B / IIA:  Prüfungstermine Modul B / IIA (WiSe 24-25)

 

Hinweis auf die Übungswochenenden zur Vorbereitung auf die sportpraktischen Prüfungen:

In der folgenden Datei ist dargestellt, welche Zeitfenster und Hallen für das freie Üben in den einzelnen Sportarten-Seminare am vorletzten und letzten Wochenende in der Vorlesungszeit genutzt werden können: Übungswochenenden Wintersemester 2024/25

 

5) Ansprechpartner*innen für allgemeine prüfungsorganisatorische Fragen

Ansprechpartner*innen

Email-Adresse

 
Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses der Fakultät 16:
Prof. Dr. Ulrike Kranefeld (Vors.)
Prof. Dr. Miriam Seyda (Stellv.)

 
ulrike.kranefeld  tu-dortmund.de
miriam.seyda  tu-dortmund.de

 
Prüfungsmanagement im Fach Sport:
AOR Jürgen Swoboda

 
juergen.swoboda  tu-dortmund.de

 

Hinweis: Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden, die in dem jeweiligen Modul Lehrveranstaltungen anbieten! Sie sind damit auch Ansprechpartner*innen für inhaltliche Fragen zu den Prüfungen. Die Sprechzeiten sowie weitere Informationen zu den Prüfer*innen finden Sie hier.


Abschlussarbeiten im Fach Sport

Grundsätzlich können alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Professor*innen eine Bachelor-Arbeit betreuen. Für die Betreuung einer Master-Arbeit kommen als Erstprüfer nur die Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen, die bereits den akademischen Grad des Doktors erreicht haben, in Frage.