Informationen zu Prüfungen
Wichtig für alle Prüfungen
BA- und MA-Studierende müssen sich zu allen Prüfungen (Teilleistungen und Modulprüfungen) im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem BOSS anmelden. Ohne BOSS-Anmeldung ist das Absolvieren einer Prüfung nicht möglich!
Für die BOSS-Anmeldung gelten in jedem Jahr folgende Anmeldefristen:
Wintersemester: 1.1. bis 15.1.
Sommersemester: 1.6. bis 15.6.
Wichtige Hinweise:
- Die im BOSS angegebenen Prüfungstermine entsprechen in der Regel nicht den tatsächlichen Prüfungsterminen, sondern markieren nur den Beginn eines Prüfungszeitraumes. Die konkreten Prüfungstermine werden jedes Semester rechtzeitig vor der BOSS-Anmeldung auf der Sporthomepage veröffentlicht! Ausnahme: Für die mündlichen Prüfungen in den Modulen B, F, J, K und L können die konkreten Termine für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in erst nach Ablauf der BOSS-Anmeldefrist festgelegt und veröffentlicht werden.
- Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden, die in dem jeweiligen Modul Lehrveranstaltungen anbieten! Sie sind damit auch Ansprechpartner*innen für inhaltliche Fragen zu den Prüfungen. Zu beachten ist, dass für die meisten Prüfungen neben der BOSS-Anmeldung auch noch eine persönliche Prüfungsanmeldung bei dem/der Prüfer*in verpflichtend erforderlich ist.
Termine
Die Prüfungstermine der Sportpraktischen und Sportwissenschaftliche Prüfungen für das Sommersemester 2024 sind nun online:
Die Prüfungstermine des Moduls B / IIA können Sie unter folgender Datei einsehen:
Übungswochenenden Juli 2024
Zur Vorbereitung auf die sportpraktischen Prüfungen können die Sporthallen an den Wochenenden 13.07./14.07. und 20.07./21.07.24 für das freie Üben genutzt werden.
In der folgenden Datei ist dargestellt, welche Zeitfenster und Hallen für die einzelnen Sportarten-Seminare vorgesehen sind:
Eine Übersicht
Abschlussarbeiten im Fach Sport
Eine Übersicht
Grundsätzlich können alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Professor*innen eine Bachelor-Arbeit betreuen. Für die Betreuung einer Master-Arbeit kommen als Erstprüfer nur die Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen, die bereits den akademischen Grad des Doktors erreicht haben, in Frage.