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Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften

Die Masterarbeit

Informationen zu der Masterarbeit

Die Masterarbeit kann nach LABG 2009/16 je nach Lehramt entweder in einem Unterrichtsfach, in einem Lernbereich, in einer beruflichen Fachrichtung, einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder in den Bildungswissenschaften angefertigt werden.

Folgende Bedingungen müssen nach LABG 2016 im Fach Sport erfüllt sein:

Voraussetzungen:

Gymnasium/Gesamtschulen (GyGe)
14 Leistungspunkte in den Spezialisierungsmodulen J, K oder L sowie dem Abschluss des
Moduls, in dem die Arbeit geschrieben wird.

Berufskolleg (BK)
14 Leistungspunkte in den Spezialisierungsmodulen J, K oder L sowie dem Abschluss des
Moduls, in dem die Arbeit geschrieben wird.

Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)
16 Leistungspunkten in
den Spezialisierungsmodulen K und J oder L sowie dem Abschluss des Moduls, in dem die
Arbeit geschrieben wird.

Grundschule (GS)
Abschluss des Spezialisierungsmoduls K, in dem die Masterarbeit geschrieben wird.

Sonderpäd. Förderung (SP)
Abschluss des Spezialisierungsmoduls K, in dem die Masterarbeit geschrieben wird.

Der Umfang der Masterarbeit beträgt im Fach Sport ca. 60 Seiten.

Der/die Kandidat*in sucht sich i.d.R. selbstständig ein*e Betreuer*in für die Masterarbeit aus und führt mit dieser/diesem ein Vorgespräch. Hierbei kann sowohl der/die Kandidat*in als auch der/die Betreuer*in Themenvorschläge machen. Idealerweise wird ein Einvernehmen über das Thema erreicht.

Die verbindliche Themenstellung wird in diesem Vorgespräch jedoch noch nicht bekannt gegeben; sie erfolgt schriftlich zu Beginn der Bearbeitungszeit (siehe Punkt 6). Zudem wird über mögliche Ausgabe- und Abgabetermine gesprochen.

Kann ein*e Kandidat*in keine*n Betreuer*in finden, wendet er/sie sich an den Prüfungsausschuss der Fakultät 16. Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses sorgt dafür, dass ein*e Betreuer*in und ein Thema benannt wird.

Der/die Kandidat*in, der seine/ihre Abschlussarbeit anmelden möchte, geht in eine der Sprechzeiten der Mitarbeiter*innen des Teams 5 der Prüfungsverwaltung. Dort wird eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Zulassung der Masterarbeit vorgenommen. Ist diese erfolgreich, so wird der „Laufzettel zur Masterarbeit” ausgegeben, der gleichzeitig als Bestätigung über die erfüllten Voraussetzungen gilt.

Mit dem Laufzettel sucht der/die Kandidat*in den/die Erstgutachter*in auf, um das Thema endgültig abzusprechen und festzulegen. Auf dem Laufzettel wird das Datum der Themenausgabe unter „Ausgabedatum” vermerkt, da ab dem Ausgabedatum (also ab Ausgabe des Themas und Unterschrift des/der Erstgutachter*in) bereits die Bearbeitungszeit für die Arbeit beginnt, und es wird das Abgabedatum notiert. Hierbei wird auch der/die Zweitgutachter*in eingetragen und der Laufzettel unterschrieben.

In der Regel wird der Laufzettel in zweifacher Ausführung ausgestellt: Ein komplett ausgefülltes Exemplar wird von dem/der Kandidat*in nach der Themenausgabe durch den/die Gutachter*in innerhalb einer Woche ab dem Abgabedatum entweder persönlich beim Team 5 der Prüfungsverwaltung oder per Einwurf in den Hausbriefkasten vor dem Dienstgebäude (Emil-Figge-Straße 61) abgegeben. Eine zweite Fassung verbleibt bei dem/der Kandidat*in, da der Laufzettel wichtige Informationen zur Abgabe der Arbeit sowie dem Anmeldevorgang beinhaltet. Der/die Erstgutachter*in macht sich i.d.R. bei der Themenausgabe eine Kopie.

Hinweis: Seit dem WiSe 2019/20 können Bachelor- und Masterarbeiten nur noch in digitaler Form abgegeben werden. Nach der Anmeldung der Abschlussarbeit erhält der/die Kandidat*in eine Informations-E-Mail, in der ein Link auf die Abgabemaske in ExaBase genannt wird. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich in der folgenden Checkliste:

Nach dem LABG 2009/16 beträgt die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit 15 Wochen. Bei empirischen Arbeiten kann sie auf Antrag des/der Betreuer*in bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Fakultät 16 um bis zu 4 Wochen verlängert werden. (Hinweis: Dem Antrag kann durch die/den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses nur stattgegeben werden, wenn der Laufzettel komplett ausgefüllt ist!)

Auf begründeten Antrag des/der Kandidat*in (i.d.R. Krankheitsfall mit ärztlichem Attest) kann die/der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem/der Betreuer*in eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankheit gewähren. Der Verlängerungsantrag muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss gestellt werden.

Die Masterarbeit im Fach Sport kann in Abstimmung mit dem/der Betreuer*in und unter Berücksichtigung der unter (2) genannten formalen Voraussetzungen jederzeit beantragt werden! Wird die Arbeit jedoch erst am Ende des Studiums begonnen, so sind im Hinblick auf die Erstellung des Diploma Supplements und die damit verbundene rechtzeitige Eingabe des Ergebnisses der Masterarbeit in BOSS folgende Fristen für das Sommer- und Wintersemester bei der Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit zu beachten:

Aufgaben:

Beratung / Abstimmung mit dem/der Erstbetreuer*in sowie Themenausgabe (bei empirischen Arbeiten: 1 Monat früher)

Im SS bis spätestens zum 02.03. / (02.02.)
Im WS bis spätestens zum 18.09. / (18.08.)

Abgabe der MA-Arbeit (15 Wochen nach der Themenausgabe; 
19 Wochen bei empirischen Arbeiten)
Im SS bis spätestens zum 15.06.
Im WS bis spätestens zum 01.01.

Begutachtung der MA-Arbeit und späteste Ergebniseintragung in BOSS
Im SS bis spätestens zum 15.08.
Im WS bis spätestens zum 01.03.

Diese Fristen dienen lediglich zur Orientierung; die konkreten Termine werden letztendlich mit dem/der jeweiligen Erstgutachter*in persönlich abgestimmt!

 

Bei der Abgabe der Abschlussarbeit im Portal der Technischen Universität Dortmund hat der/die Kandidat*in an Eides statt zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate kenntlich gemacht hat. Die eidesstattliche Versicherung ist zusammen mit der Abschlussarbeit als eine Datei hochzuladen. Für die eidesstattliche Versicherung ist ein in dem Portal bereit gestelltes Formular der Zentralen Prüfungsverwaltung zu verwenden. Abschlussarbeiten, die ohne eidesstattliche Versicherung hochgeladen werden gelten, als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Die Abgabe der Abschlussarbeit ist ausschließlich durch das Hochladen der Arbeit in dem hochschuleigenen Portal zum Hochladen von Abschlussarbeiten der Technischen Universität Dortmund möglich. Die Abschlussarbeit ist in einem durch die Zentrale Prüfungsverwaltung festzulegenden Dateiformat hochzuladen, welches zur Plagiatserkennung durch ein Softwareprodukt geeignet ist. Eine automatische Plagiatsprüfung im hochschuleigenen Portal zur Abgabe von Abschlussarbeiten der Technischen Universität Dortmund findet nicht statt. 

Zur Nutzung des Portals melden sich Studierende, Prüferinnen und Prüfer mit einem Passwort zu ihrem UniAccount an. Abschlussarbeiten sind ausschließlich in elektronischer Form fristgemäß, d.h. spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist, abzugeben. Nähere Informationen zum Verfahren werden im Portal sowie durch Informationen der Zentralen Prüfungsverwaltung bekannt gegeben.

Der Zeitpunkt des Hochladens und damit der Abgabe der Abschlussarbeit wird von dem System protokolliert und per Zeitstempel erfasst. Im Falle des erfolgreichen Hochladens erhalten die Studierenden hierüber einen Nachweis gegenüber der Prüfungsverwaltung („Quittung“). Wird die Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

 

Sofern das Hochladen von einzelnen Abschlussarbeiten beziehungsweise von Teilen der Abschlussarbeiten aus fachlichen Gründen nicht tauglich ist und/oder sofern eine vertragliche Vereinbarung mit Dritten besteht, die eine Veröffentlichung von Abschlussarbeiten oder von Teilen von Abschlussarbeiten ausschließt, findet durch Entscheidung des Prüfungsausschusses der jeweiligen Fakultät das bisherige analoge Verfahren zur Abgabe von Abschlussarbeiten Anwendung.

 

Das arithmetische Mittel der Noten der beiden Gutachter*innen wird automatisch durch BOSS ermittelt. Bei einer Notenabweichung von 2,0 wird vom Team 5 ein*e Drittgutachter*in bestellt. Die Note der Masterarbeit wird mit der Zahl von 8 Credits doppelt gewichtet.

Sie kann einmal wiederholt werden. Ist die Masterarbeit auch nach Wiederholung nicht bestanden, dann ist auch die Masterprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden.