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Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften
LABG 2016 (STO 2016)

Prüfungsbestimmungen

In allen Bachelor- und Master-Studiengängen des Faches Sport (LABG 2016) gibt es zwei Arten von studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen:
Teilleistung (TL): Teilleistungen werden in den Modulen A, C, D und E unmittelbar im Anschluss an eine Lehrveranstaltung in Form einer Klausur und einer sportpraktischen Prüfung erbracht. Die Summe der benoteten Teilleistungen innerhalb eines Moduls ergibt den Modulabschluss. Die Modulnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilnoten.
Modulprüfung (MP): Bei dieser Prüfungsart werden die in allen Lehrveranstaltungen vermittelten Kompetenzen anhand ausgewählter Inhalte überprüft. In den Modulen B, F, G, BFP, J, K, L sowie TPM erfolgt die Modulprüfung erst nach der aktiven Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen. In den Modulen H und I ist die Modulprüfung unmittelbar an eine Lehrveranstaltung gekoppelt, bezieht aber die vermittelten Kompetenzen aus den anderen Lehrveranstaltungen ein. Die Note der Modulprüfung ist zugleich auch die Modulnote.
 
In den einzelnen Modulen sind folgende Prüfungsarten und -formen vorgeschrieben:
 

Bachelor im LABG 2016 (STO 2016)
Modul Studiengang Teilgebiete/
Prüfungsart
Prüfungsform
 A GyGe, BK, HRSGe, G, SF I.4: 2 TL I.4 (Schwimmen): 
1) Unbenotete Klausur
2) Unbenotete sportpraktische Prüfung
B GyGe, BK, HRSGe, G, SF II.1-6: MP Unbenotete mündliche Prüfung
C GyGe, BK, G, SF I.1-I.3: je 1 TL pro Seminar Pro Teilgebiet:
1) Benotete Klausur
2) Benotete sportpraktische Prüfung
HRSGe I.1-I.3: je 1 TL pro Seminar In zwei Sport-/Bewegungsbereichen:
1) Benotete Klausur
2) Benotete sportpraktische Prüfung
D GyGe, BK, G, SF I.5-I.7: je 1 TL pro Seminar Pro Teilgebiet:
1) Benotete Klausur 
2) Benotete sportpraktische Prüfung
HRSGe I.5-I.7: je 1 TL pro Seminar In zwei Sport-/Bewegungsbereichen:
1) Benotete Prüfung
2) Benotete sportpraktische Prüfung
E GyGe, BK, HRSGe I.8: je 1 TL pro Seminar In zwei Sport-/Bewegungsbereichen:
1) Benotete Klausur 
2) Benotete sportpraktische Prüfung
GyGe, BK, HRSGe, G-vertieft II.1-6: MP Benotete Klausur (2h)
G GyGe, BK, HRSGe, G, SF II.1-6: MP Benotete wissenschaftliche Hausarbeit
Berufsfeldpraktikum GyGe, BK, HRSGe, G II.1-6: MP Unbenotete schriftliche Dokumentation und Reflexion des Praktikums
BA-Arbeit GyGe, BK, HRSGe, G, SF II.1–II.6: AB nach Wahl Benotete wissenschaftliche Hausarbeit

 

Master im LABG 2016 (STO 2016)
Modul Studiengang Teilgebiete /
Prüfungsart
Prüfungsform
 H GyGe, BK, HRSGe I.1-8: MP Benoteter schriftlicher Planungsentwurf mit Reflexionen zu einem Lehrversuch
 
I
G I.1-8: MP Benoteter schriftlicher Planungsentwurf mit Reflexionen zu einem Lehrversuch oder benotete wissenschaftliche Hausarbeit
SF I.1-8: MP Benoteter schriftlicher Planungsentwurf mit Reflexionen zu einem Lehrversuch oder benotete wissenschaftliche Hausarbeit
 J GyGe, BK, HRSGe II.1/2: MP Benotete Klausur (4h) oder mündliche Prüfung (45min) (**)
 
K
GyGe, BK, HRSGe, G, SF II.3/4: MP Benotete Klausur (4h) oder mündliche Prüfung (45min) (**)
L GyGe, BK, HRSGe II.5/6: MP Benotete Klausur (4h) oder mündliche Prüfung (45min) (**)
Theorie-Praxis-Modul GyGe, BK, HRSGe, G,SF II.3/4: TL Studienleistung in Form einer unbenoteten Unterrichts- bzw. Studienskizze
GyGe, BK, HRSGe, G, SF II.3/4: MP Benotete wissenschaftliche Dokumentation und Reflexion des Studien- bzw. Unterrichtsprojekts
MA-Arbeit GyGe, BK, HRSGe, G, SF II.1–II.6: AB nach Wahl Benotete wissenschaftliche Hausarbeit

(**) HINWEIS: Je nach Studiengang müssen in den Modulen J, K und L die beiden Prüfungsformen mündliche Prüfung und Klausur jeweils mindestens einmal gewählt werden.

In den einzelnen Modulen sind nach den STO 2016 folgende Prüfungsformen, Zeiträume und Hinweise zu beachten:
 

Modul / Prüfungsform Tatsächliche Prüfungstermine / -zeiträume Hinweise
Bachelor:
A - C - D - E
 
(Klausur und sportpraktische Prüfung)
Letzte Vorlesungswoche und erste vorlesungsfreie Woche:
Bekanntgabe des konkreten Prüfungstermins und -ortes pro Lehrveranstaltung vor der BOSS-Anmeldung im Mai (SS) und Dezember (WS) auf der Sporthomepage.
Beide Prüfungsformen (Klausur und sportpraktische Prüfung) sind pro Lehrveranstaltung zu erbringen. Die Bedingungen zur persönlichen Prüfungsanmeldung bei dem/der Prüfer*in werden in der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Die Prüfungsbedingungen mit Anforderungen finden Sie hier.

Hinweise zu den Modulen C/D/E (LABG/STO 2016):
Informationen zur Beantragung einer Ersatzleistung im Rahmen einer sportpraktischen Prüfung erhalten Sie bei der entsprechenden Fachleitung.
Der Wechsel der Sportart bzw. des Bewegungsfeldes ist nach einer nicht bestandenen Teilleistung auf Antrag bei dem/der Modulkoordinator*in möglich. Der Fehlversuch bleibt erhalten und es sind in der neuen Sportart beide Prüfungsformen der Teilleistung (d.h. Klausur und sportpraktsiche Prüfung) zu absolvieren.
Werden in einem Teilgebiet Prüfungen in mehreren Sportarten bzw. Bewegungsfeldern abgelegt, so können im BOSS eingetragene Prüfungsergebnisse nicht durch bessere Noten in einer anderen Sportart ersetzt werden. Zusätzliche Prüfungen können jedoch durch die Prüfungsverwaltung auf Antrag im Zeugnis eingetragen werden.
 
H 
(Schriftlicher Planungsentwurf und Reflexionen zu einem Lehrversuch)
Individuell vereinbarte Prüfungs- bzw. Abgabeterminein Absprache mit dem/der Lehrenden / Prüfer*in.
 
 
I 
(Schriftlicher Planungsentwurf mit Reflexionen zu einem Lehrversuch oder wiss. Hausarbeit oder Klausur)
Individuell vereinbarte Prüfungs- bzw. Abgabetermine zum Lehrentwurf und zur Hausarbeit in Absprache mit dem/der Lehrenden / Prüfer*in.
Bekanntgabe des konkreten Klausurtermins und -ortes pro Lehrveranstaltung vor der BOSS-Anmeldung im Mai (SS) und Dezember (WS) auf der Sporthomepage.
 


 

In den einzelnen Modulen sind nach den STO 2016 folgende Prüfungsformen, Zeiträume und Hinweise zu beachten:
 

Modul/Prüfungsform Tatsächliche Prüfungstermine/-Zeiträume Hinweise  
Bachelor:
B
 
(Mündliche Prüfung)
Prüfungstermine in der vorlesungsfreien Zeit:
Die Bekanntgabe der Prüfungstage in der vorlesungsfreien Zeit erfolgt vor der BOSS-Anmeldung im Mai (SS) bzw. Dezember (WS) über die Sporthomepage.
Die konkreten Prüfungstermine (Tag+Uhrzeit) sowie -orte (Raum-Nr.) für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in werden nach der BOSS-Anmeldung im Juli (SS) bzw. Januar (WS), die Namen der Prüfer*innen spätestens zwei Wochen vor der Prüfung an den genannten Orten veröffentlicht.
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und findet i. d. R. in den letzten beiden vorlesungsfreien Wochen statt. Voraussetzung für die Prüfung ist die aktive Teilnahme an der Vorlesung und dem Seminar „Einführung in die Sportwissenschaft”. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem/der Prüfer*in ist nicht erforderlich. Die Prüfungsgegenstände und Literaturangaben werden im jeweiligen Semester in der Vorlesung bekannt gegeben. Das Modul ist erst abgeschlossen, wenn auch die aktive Teilnahme an der Veranstaltung "Einführung in das Studium Sport und wissenschaftliche Arbeitstechniken" im Studienbuch eingetragen ist.  
Bachelor:

(wissenschaftliche Hausarbeit)
Es werden 4 Termine pro Studienjahr zur Anmeldung angeboten:
Termine und Informationen zur Anmeldung (aktualisiert 2025)
Die Prüfung der Voraussetzungen, die Festlegung des Themas sowie die Anmeldung im BOSS erfolgt ausschließlich über den/die Prüfer*in. D.h. hier ist keine Prüfungsanmeldung im BOSS durch den/die Prüfungskandidat*in erforderlich.  
Bachelor:
F
Master:
J, K, L
 
(Klausur)
4. Woche in der vorlesungsfreien Zeit
Bekanntgabe des konkreten Klausurtermins und -ortes vor der BOSS-Anmeldung im Mai (SS) und Dezember (WS) auf der Sporthomepage .
Die Klausur im Modul F dauert zwei Stunden, in den Modulen J, K und L vier Stunden. Voraussetzung für die Prüfung ist die aktive Teilnahme an allen Seminaren des jeweiligen Moduls. 
Vor der BOSS-Anmeldung muss bei Klausuren nur mit dem/der potentiellen Erstprüfer*in verpflichtend persönlicher Kontakt aufgenommen werden (Zustimmung einholen, Themenbereiche abklären, erste Voraussetzungsprüfung etc.). Nach der Zustimmung ist dem/der Erstprüfer*in folgendes Anmeldeformular ausgefüllt vorzulegen. Der/die Zweitprüfer*in wird von dem/der Erstprüfer*in festgelegt.
 
Master:
J , K , L
 
(Mündliche Prüfung)
a) Letzte Vorlesungswoche:
Bekanntgabe der konkreten Prüfungstermine (Tag +Uhrzeit) sowie -orte (Raum-Nr.) für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in erfolgt nach der BOSS-Anmeldung im Januar (WS) bzw. Juli (SS). 
b) Erste Vorlesungswoche des Folgesemesters:
Bekanntgabe der konkreten Prüfungstermine (Tag +Uhrzeit) sowie –orte (Raum-Nr.) für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in erfolgt nach der BOSS-Anmeldung im April (SS) bzw. Oktober (WS).
Die mündliche Prüfung in den Modulen J, K und L dauert 45 Minuten und findet in der ersten oder letzten Vorlesungswoche statt. Voraussetzung für die Prüfung ist die aktive Teilnahme an allen Seminaren des jeweiligen Moduls. 
Vor der BOSS-Anmeldung muss mit dem/der potentiellen Erst- und Zweitprüfer*in verpflichtend persönlicher Kontakt aufgenommen werden (Zustimmung einholen, Themenbereiche abklären, erste Voraussetzungsprüfung etc.). Nach der Zustimmung durch beide Prüfer*innen ist dem/der Erstprüfer*in folgendes Anmeldeformular ausgefüllt vorzulegen. 
Der/Die Erstprüfer*in, bei dem/der auch die BOSS-Anmeldung erfolgt, sollte ein*e Mitarbeiter*in des Instituts für Sport und Sportwissenschaft und kein*e Lehrbeauftrage*r sein, um die Prüfungsorganisation zu erleichtern.

In den einzelnen Modulen sind nach den STO 2016 folgende Prüfungsformen, Zeiträume und Hinweise zu beachten:
 

Modul / Prüfungsform Tatsächliche Prüfungstermine / -zeiträume
Berufsfeldpraktikum
(Schriftliche Dokumentation und Reflexion des Praktikums)
Individuell vereinbarte Prüfungs- bzw. Abgabetermine
in Absprache mit dem/der Lehrenden / Prüfer*in.
Theorie-Praxis-Modul
(Wissenschaftliche schriftliche Dokumentation und Reflexion des Studien- oder Unterrichtsprojektes)
31.3. (WS) und 30.09. (SS)
Die Abgabe des Praktikumsberichtes erfolgt spätestens am 31.3. (WS) oder 30.09. (SS). Eine Anmeldung im BOSS kann erst nach Meldung der Schule über das absolvierte Praktikum erfolgen, d.h. spätestens am 31.3. (WS) oder 30.09. (SS).