Die Bachelorarbeit
Informationen zur Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit kann je nach Lehramt entweder in einem Unterrichtsfach, in einem Lernbereich, in einer beruflichen Fachrichtung, einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder in den Bildungswissenschaften angefertigt werden.
Die Bachelorarbeit im Fach Sport soll zeigen, dass der/die Kandidat(in) in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem im Fach Sport selbstständig mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten.
Folgende Bedingungen müssen nach LABG 2016 im Fach Sport erfüllt sein:
Voraussetzungen:
Gymnasium/Gesamtschulen (GyGe)
34 Leistungspunkte, von denen mindestens 22 Leistungspunkte in den Modulen B, F oder G
erbracht worden sind.
34 Leistungspunkte, von denen mindestens 22 Leistungspunkte in den Modulen B, F oder G
erbracht worden sind.
Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)
27 Leistungspunkte, von denen 16 Leistungspunkte in den Modulen B, F oder G erbracht
worden sind.
19 Leistungspunkte, von denen 16 Leistungspunkte in den Modulen B, F oder G erbracht
worden sind.
19 Leistungspunkte, von denen 16 Leistungspunkte in den Modulen B und G erbracht worden
sind.
Der/die Kandidat(in) sucht sich i.d.R. selbstständig eine Betreuerin/einen Betreuer für die Bachelorarbeit aus und führt mit dieser(m) ein Vorgespräch. Hierbei kann sowohl der/die Kandidat(in) als auch der/die Betreuer(in) Themenvorschläge machen. Idealerweise wird ein Einvernehmen über das Thema erreicht.
Die verbindliche Themenstellung wird in diesem Vorgespräch jedoch noch nicht bekannt gegeben; sie erfolgt schriftlich zu Beginn der Bearbeitungszeit (siehe Punkt 5). Zudem wird über mögliche Ausgabe- und Abgabetermine gesprochen.
Kann ein(e) Kandidat(in) keinen Betreuer/keine Betreuerin benennen, wendet er/sie sich an den Prüfungsausschuss der Fakultät 16. Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses sorgt dafür, dass ein(e) Betreuer(in) und ein Thema benannt wird.
Hinweis: Die Betreuer(innen), die im Fach Sport zur Verfügung stehen, finden sich in einer eigenen Rubrik auf dieser Seite und im Info-Kasten im 1. Stock des Sportinstituts.
Der/die Kandidat*in, der seine/ihre Abschlussarbeit anmelden möchte, geht in eine der Sprechzeiten der Mitarbeiter*innen des Teams 5 der Prüfungsverwaltung. Dort wird eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Zulassung der Bachelorarbeit vorgenommen. Ist diese erfolgreich, so wird der „Laufzettel zur Bachelorarbeit” ausgegeben, der gleichzeitig als Bestätigung über die erfüllten Voraussetzungen gilt.
Mit dem Laufzettel sucht der/die Kandidat*in die/den Erstgutachter*in auf, um das Thema endgültig abzusprechen und festzulegen. Auf dem Laufzettel wird das Datum der Themenausgabe unter „Ausgabedatum” vermerkt, da ab dem Ausgabedatum (also ab Ausgabe des Themas und Unterschrift der Erstgutachterin/des Erstgutachters) bereits die Bearbeitungszeit für die Arbeit beginnt, und es wird das Abgabedatum notiert. Hierbei wird auch die/der Zweitgutachter*in eingetragen und der Laufzettel unterschrieben.
In der Regel wird der Laufzettel in zweifacher Ausführung ausgestellt: Ein komplett ausgefülltes Exemplar wird von dem/der Kandidat*in nach der Themenausgabe durch den/die Gutachter*in innerhalb einer Woche ab dem Abgabedatum entweder persönlich beim Team 5 der Prüfungsverwaltung, per Einwurf in den Hausbriefkasten vor dem Dienstgebäude (Emil-Figge-Straße 61) oder durch digitale Zusendung abgegeben. Eine zweite Fassung verbleibt bei dem Kandidaten/der Kandidatin, da der Laufzettel wichtige Informationen zur Abgabe der Arbeit sowie dem Anmeldevorgang beinhaltet. Der/die Erstgutachter*in macht sich i.d.R. bei der Themenausgabe eine Kopie.
Hinweis: Seit dem WiSe 2019/20 können Bachelor- und Masterarbeiten nur noch in digitaler Form abgegeben werden. Nach der Anmeldung der Abschlussarbeit erhält der/die Kandidat*in eine Informations-E-Mail, in der ein Link auf die Abgabemaske in ExaBase genannt wird. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich in der folgenden Checkliste.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Bei empirischen Arbeiten kann sie auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Fakultät 16 um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Diese Sonderregelung wird auf dem o.g. "Laufzettel Bachelorarbeit" von dem/der Erstbetreuer(in) vermerkt. (Hinweis: Dem Antrag kann durch die/den Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses nur stattgegeben werden, wenn der Laufzettel komplett ausgefüllt ist!)
Auf begründeten Antrag der Kandidatin/des Kandidaten (i.d.R. Krankheitsfall mit ärztlichem Attest) kann die/der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem/der Betreuer(in) eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankheit gewähren. Der Verlängerungsantrag muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss gestellt werden.
Die Bachelorarbeit im Fach Sport kann in Abstimmung mit dem/der Betreuer(in) und unter Berücksichtigung der unter (2) genannten formalen Voraussetzungen jederzeit beantragt werden! Wird die Arbeit jedoch erst am Ende des Studiums begonnen, so sind im Hinblick auf die Erstellung des Diploma Supplements und die damit verbundene rechtzeitige Eingabe des Ergebnisses der Bachelorarbeit in BOSS folgende Fristen für das Sommer- und Wintersemester bei der Anmeldung und Abgabe der Bachelor-Arbeit zu beachten:
Beratung / Abstimmung mit dem/der Erstbetreuer(in) sowie Themenausgabe:
Im SS spätestens bis zum 30.4
Im WS spätestens bis zum 30.10
Abgabe der BA-Arbeit (8 Wochen nach der Themenausgabe)
Im SS spätestens bis zum 30.6
Im WS spätestens bis zum 30.12
Begutachtung der BA-Arbeit und späteste Ergebniseintragung in BOSS
Im SS spätestens bis zum 30.9
Im WS spätestens bis zum 30.3
Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 14 Tage zurückgegeben werden.
Die Bachelorarbeit ist i.d.R. eine Einzelarbeit. Sie kann aber auch von zwei Kandidat(inn)en (Dortmunder Modellversuch) oder innerhalb einer Arbeitsgruppe zusammen angefertigt werden, wenn der Beitrag der/des Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien von der/dem Anderen deutlich unterscheid- und bewertbar ist.
Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt im Fach Sport ca. 40 Seiten (LABG 2009) bzw. 30 Seiten (LABG 2016). In Absprache mit dem/der Prüfer(in) kann sie auch in englischer Sprache abgegeben werden.
Bei der Abgabe der Abschlussarbeit im Portal der Technischen Universität Dortmund hat die Kandidatin oder der Kandidat an Eides statt zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate kenntlich gemacht hat. Die eidesstattliche Versicherung ist zusammen mit der Abschlussarbeit als eine Datei hochzuladen. Für die eidesstattliche Versicherung ist ein in dem Portal bereit gestelltes Formular der Zentralen Prüfungsverwaltung zu verwenden. Abschlussarbeiten, die ohne eidesstattliche Versicherung hochgeladen werden gelten, als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Die Abgabe der Abschlussarbeit ist ausschließlich durch das Hochladen der Arbeit in dem hochschuleigenen Portal zum Hochladen von Abschlussarbeiten der Technischen Universität Dortmund möglich. Die Abschlussarbeit ist in einem durch die Zentrale Prüfungsverwaltung festzulegenden Dateiformat hochzuladen, welches zur Plagiatserkennung durch ein Softwareprodukt geeignet ist. Eine automatische Plagiatsprüfung im hochschuleigenen Portal zur Abgabe von Abschlussarbeiten der Technischen Universität Dortmund findet nicht statt.
Zur Nutzung des Portals melden sich Studierende, Prüferinnen und Prüfer mit einem Passwort zu ihrem UniAccount an. Abschlussarbeiten sind ausschließlich in elektronischer Form fristgemäß, d.h. spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist, abzugeben. Nähere Informationen zum Verfahren werden im Portal sowie durch Informationen der Zentralen Prüfungsverwaltung bekannt gegeben.
Der Zeitpunkt des Hochladens und damit der Abgabe der Abschlussarbeit wird von dem System protokolliert und per Zeitstempel erfasst. Im Falle des erfolgreichen Hochladens erhalten die Studierenden hierüber einen Nachweis gegenüber der Prüfungsverwaltung („Quittung“). Wird die Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Sofern das Hochladen von einzelnen Abschlussarbeiten beziehungsweise von Teilen der Abschlussarbeiten aus fachlichen Gründen nicht tauglich ist und/oder sofern eine vertragliche Vereinbarung mit Dritten besteht, die eine Veröffentlichung von Abschlussarbeiten oder von Teilen von Abschlussarbeiten ausschließt, findet durch Entscheidung des Prüfungsausschusses der jeweiligen Fakultät das bisherige analoge Verfahren zur Abgabe von Abschlussarbeiten Anwendung.
Die in dem hochschuleigenen Portal der Technischen Universität Dortmund hochgeladene Abschlussarbeit ist von zwei Prüfer*innen zu begutachten und zu bewerten. Als Bewertungsgrundlage der Abschlussarbeit dient ausschließlich die elektronische Fassung der im Portal hochgeladenen Abschlussarbeit. In dem hochschuleigenen Portal der Technischen Universität Dortmund sollen die Prüfer*innen das Ergebnis ihrer Bewertung eintragen und das unterschriebene Gutachten zu der Bewertung der Abschlussarbeit hochladen.
Das arithmetische Mittel der Noten der beiden Gutachter*innen wird automatisch durch BOSS ermittelt. Bei einer Notenabweichung von 2,0 wird vom Team 5 ein*e Drittgutachter*in bestellt. Die Note der Bachelorarbeit wird mit der Zahl von 8 Credits doppelt gewichtet.
Sie kann einmal wiederholt werden. Ist die Bachelorarbeit auch nach Wiederholung nicht bestanden, dann ist auch die Bachelorprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden.
- Checkliste für Studierende GIF (102 KB)